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   BGH, 19.11.1954 - 2 StR 367/54   

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BGH, 19.11.1954 - 2 StR 367/54 (https://dejure.org/1954,3367)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1954 - 2 StR 367/54 (https://dejure.org/1954,3367)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1954 - 2 StR 367/54 (https://dejure.org/1954,3367)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 10.06.1936 - 2 D 343/36

    Zum Begriff der Überlegung. Genügt es, daß die für die Tötung ursächliche

    Auszug aus BGH, 19.11.1954 - 2 StR 367/54
    Das Schwurgericht ist jedoch auf Grund der gesamten Umstände des Falles zu dem Ergebnis gelangt, dass die Misshandlungen den vorzeitigen Tod des nierenkranken Häftlings herbeigeführt haben (vgl. hierzu RGSt 69, 321; 70, 257).
  • BGH, 01.10.1953 - 4 StR 224/53
    Auszug aus BGH, 19.11.1954 - 2 StR 367/54
    Die Aufklärungsrüge kann nicht darauf gestützt werden, dass der Tatrichter es unterlassen habe, an einen Zeugen weitere Fragen zu stellen; denn das Revisionsgericht ist nicht in der Lage festzustellen, welche Fragen er an einen Zeugen gerichtet hat, wenn die Urteilsgründe hierüber schweigen (BGH Urteil vom 1. Oktober 1953 - 4 StR 224/53).
  • BGH, 07.10.1952 - 1 StR 94/52

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit bei Antrag des

    Auszug aus BGH, 19.11.1954 - 2 StR 367/54
    Aus seinem eigenen Verhalten kann jedoch der Ablehnende regelmässig keinen Ablehnungsgrund herleiten; sonst hätte er es in der Hand, sich nach Belieben jedem Richter zu entziehen (BGH NJW 1952, 1425).
  • RG, 13.02.1893 - 4117/92

    1. Kann ein gegen einen erkennenden Richter angebrachtes Ablehnungsgesuch,

    Auszug aus BGH, 19.11.1954 - 2 StR 367/54
    Das kann jedoch nur innerhalb der Frist des § 25 StPO geschehen (RGSt 24, 12).
  • RG, 10.09.1935 - 1 D 626/35

    Unter welchen Voraussetzungen sind Angehörige einer häuslichen oder einer

    Auszug aus BGH, 19.11.1954 - 2 StR 367/54
    Das Schwurgericht ist jedoch auf Grund der gesamten Umstände des Falles zu dem Ergebnis gelangt, dass die Misshandlungen den vorzeitigen Tod des nierenkranken Häftlings herbeigeführt haben (vgl. hierzu RGSt 69, 321; 70, 257).
  • LG Mannheim, 12.04.1965 - 1 Ks 1/64

    Erschiessung von insgesamt mindestens 150 polnischen Zivilisten in drei Aktionen

    Die Tötung von Menschen allein wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse oder Bevölkerungsgruppe ist aber eine Tötung aus "niedrigem Beweggrund" (BGH 2 StR 367/54, Urteil vom 19.11.1954 , SB X St.27; BGH 4 StR 214/58, Urteil vom 13.11.1958 , SB X St.28).

    Ob ein Beweggrund niedrig ist, entscheidet sich nach den Anforderungen, die das Sittengesetz an den Menschen stellt (BGH 2 StR 367/54, Urteil vom 19.11.1954 , SB X St.27).

    Wer in dieser Weise aus politischer Unduldsamkeit und Überhebung zur Abschreckung wirklicher oder vermeintlicher Gegner wahllos Menschen töten lässt, handelt aus niedrigen Beweggründen (BGHSt 2 251; BGH 2 StR 367/54, Urteil vom 19.11.1954 , SB X St.27; BGH 4 StR 214/58, Urteil vom 13.11.1958 , SB X St.28).

    Die Tötung von Menschen nur wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse oder Bevölkerungsgruppe ist aber eine Tötung "aus niedrigen Beweggründen" (BGH 2 StR 367/54, Urteil vom 19.11.1954 , SB X St.27; BGH 4 StR 214/58, Urteil vom 13.11.1958 , SB X St.28; vgl. ferner oben F.II.1.b.).

  • LG Hagen, 20.12.1966 - 11 Ks 1/64

    Sobibor-Prozess

    Da die Haupttäter die Menschen aus diesen Gründen töten wollten, kannten sie die tatsächlichen Umstände, die ihre Beweggründe nach allgemeiner sittlicher Auffassung als niedrig kennzeichneten; das genügt (vgl. BGH Urteil vom 19.11.1954, 2 StR 367/54 ).
  • LG Münster, 06.05.1968 - 5 Ks 4/65

    Massen-, Gruppen- und Einzelerschiessungen von tausenden von Juden sowie von

    Das sind niedrige Beweggründe, wobei es nicht darauf ankommt, dass die genannten mittelbaren Täter ihr Verhalten nach denselbem Massstab beurteilt haben (BGH Urteil vom 19.November 1954 - 2 StR 367/54 -).
  • LG Traunstein, 02.08.1985 - 5 Ks 11 Js 56/82

    Erschiessung - im Auftrag des Sonderkommandos 'R' der Volksdeutschen Mittelstelle

    Da die Haupttäter die Menschen aus diesen Gründen töten wollten, kannten sie die tatsächlichen Umstände, die ihre Beweggründe nach allgemeiner sittlicher Auffassung als niedrig kennzeichneten; das genügt (vgl. BGH, Urteil vom 19.11.1954 - 2 StR 367/54 ).
  • LG Braunschweig, 20.04.1964 - 2 Ks 1/63

    Massenerschiessung tausender Juden im Pripjetgebiet, darunter mindestens 4500

    Es genügt, dass sie die tatsächlichen Umstände kannten, die ihre Beweggründe als niedrig kennzeichneten (vgl. BGH vom 19.November 1954 - 2 StR 367/54 , vom 13.Dezember 1951 - 4 StR 629/51; vom 9.April 1963 - 5 StR 22/63 ).
  • BGH, 08.11.1968 - 4 StR 222/68

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags zur Vernehmung von Zeugen aus

    Aus seinem eigenen Verhalten kann der Ablehnende keinen Ablehnungsgrund herleiten; er hätte es sonst in der Hand, sich nach Belieben jedem Richter zu entziehen (BGH 2 StR 367/54 vom 19. November 1954).
  • BGH, 05.11.1973 - AnwSt (R) 7/71

    Rechtsmittel

    Dabei kann der Ablehnende in der Regel zwar aus seinem eigenen Verhalten gegenüber dem Richter (Strafanzeigen, Beleidigungen u.a.) keinen Ablehnungsgrund herleiten; er hätte es sonst in der Hand, sich nach Belieben jedem Richter zu entziehen (BGH Urteil vom 19. November 1954 - - 2 StR 367/54 -).
  • LG Hannover, 29.10.1964 - 2 Ks 4/63

    Deportation von mindestens 6700 jüdischen Männern, Frauen und Kindern aus

    Da die Haupttäter die jüdischen Menschen nur deshalb töten wollten, weil sie der jüdischen Rasse angehörten, kannten sie die tatsächlichen Umstände, die ihre Beweggründe nach allgemeiner sittlicher Auffassung als niedrig kennzeichneten, und das genügt (vgl. BGH Urt. vom 19.11.1954 - 2 StR 367/54 -).
  • LG Hannover, 18.11.1963 - 2 Ks 1/63

    Otto Bradfisch

    Da die Haupttäter die jüdischen Menschen nur deswegen töten wollten, weil sie jüdischer Rasse waren, kannten sie die tatsächlichen Umstände, die ihre Beweggründe als niedrig kennzeichneten, und dies genügt (vgl. auch BGH 2 StR 367/54 vom 19.11.1954 ; BGH 3 StR 672/51 vom 10.1.1952 ).
  • BGH, 30.11.1956 - 5 StR 384/56

    Erschiessung und Erhängung jüdischer Zwangsarbeiter wegen Arbeitsunfähigkeit,

    Hierzu hatte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 27.März 1956 bemerkt: "Das Schwurgericht darf und muss in der Formel des Urteils, das auf Grund der neuen Verhandlung ergeht, auf die Gesamtstrafe erkennen; denn § 260 Abs. 4 Satz 3 StPO verbietet es nur, in demselben Urteilsspruch auch nicht vollstreckbare Strafen aufzuführen." (Vgl. hierzu auch 2 StR 367/54 vom 19.11.1954 .) Das hat das Schwurgericht nicht beachtet.
  • BGH, 10.03.1965 - 2 StR 44/65

    Grundlagen einer Gesamtstrafenbildung - Milderung einer Jugendstrafe im Fall des

  • LG Kiel, 08.04.1964 - 2 Ks 1/64

    Erschiessung vieler tausender jüdischer Männer, Frauen und Kinder in den ersten 3

  • BGH, 05.07.1955 - 5 StR 52/55

    Verurteilung als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher - Verlesung von

  • BGH, 29.03.1973 - 4 StR 58/73

    Versuchter Mord in Tateinheit mit Notzucht und Unzucht mit Abhängigen - Fehlen

  • LG Bonn, 03.07.1973 - 8 Ks 1/72

    Beteiligung an der Deportation von Juden aus Krosno ins KL Belzec.

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